EMS-TMS-Förderung (665 Euro) für Dienstleistende
Alle Seminare von MEDITRAIN die der Vorbereitung auf das Medizinstudium bzw. auf den Test für medizinische Studiengänge (TMS-Medizinertest Deutschland) oder den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) in Österreich und der Schweiz dienen, werden von den Zivildienst- und Kreiswehrersatzämtern in Deutschland (in Österreich auf Antrag) als berufsfördernde Maßnahme anerkannt und bezuschußt.
Als zuschussfähige Kosten werden die vollständigen Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für erforderliche Literatur anerkannt und erstattet. Der Zuschuss beträgt höchstens 665,00 Euro.
Diesen Zuschuß erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Dienststelle. Die Dienstleistenden sind verpflichtet, dem Antragsvordruck eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung (MEDITRAIN) beizufügen. Aus dieser muß hervorgehen, für welchen Zeitraum das Vorbereitungsseminar zum Medizinstudium bzw. dem Aufnahmetest TMS/EMS geplant ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Auch die Kosten für die Anmeldung zum Test für
medizinische Studiengänge (TMS)
in Höhe von 50,00 Euro, können auf Antrag erstattet werden soweit
die Höchstgrenze von 665 Euro noch nicht ausgeschöpft ist. Bei
einer Vorbereitung durch Selbststudium mit Büchern ist keine Förderung
möglich, da nur im Rahmen von Kursen und Seminaren erforderliche
Literatur bezuschusst wird.
Zwingende Voraussetzung für jede Förderung ist die fristgemäße
Antragstellung. Für eine vollständige Anerkennung einer Maßnahme
muss der Antrag vor Beginn des
MEDITRAIN-Vorbereitungsseminares in der Dienststelle eingegangen sein.
Solange das MEDITRAIN-Vorbereitungsseminar noch dauert, ist die Förderung
auch ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Dienststelle eingeht, möglich.
Wird der Antrag nach Abschluss des TMS-Vorbereitungskurses gestellt, wird kein
Zuschuss gezahlt.
Für die Zuschußzahlung muss auch nachgewiesen werden, dass
Sie regelmäßig an unserem Vorbereitungskurs für das Medizinstudium teilgenommen
haben. Das heißt es müssen mindestens 80 % der gesamten Veranstaltungstage
besucht werden. Entschuldigt sind nur Krankheitszeiten (mit ärztlichem
Nachweis) oder Fehlzeiten aus dienstlichen Gründen (mit Bestätigung
der Dienststelle).
Bezüglich einer Antragstellung zur Förderung, wenden Sie sich an das
Kreiswehrersatzamt, Ihre Dientstelle oder das Bundesamt für Zivildienst.
Dort wird Ihnen ein Formular mit den nötigen Hinweisen ausgehändigt.
Auch können sich ZIVILDIENSTLEISTENDE das Antragsformular HIER
ausdrucken.
Dienstleistende können für die Teilnahme an ganztägigen
Bildungsmaßnahmen bis zu 5 Tagen Sonderurlaub erhalten. Die Anzahl der
Sonderurlaubstage gilt für die gesamte Dienstzeit, nicht pro Maßnahme.
Während des Sonderurlaubs erhalten die Dienstleistenden weiterhin
die Geld- und Sachbezüge.